Die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für die Aufnahme von Werbebotschaften in den PlanDuTouriste, herausgegeben von Aprime, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, RCS Strasbourg APE 1813Z – SIRET 508 786 563 00017, mit Sitz in Nr. 10 Place du Temple-Neuf, 67000 Strasbourg, Tel. 03 88 16 35 42 und auf der Website www.plandutouriste.eu.
1-ZIEL – AKZEPTIERUNG
- 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Verkauf durch Aprime und den Kauf von Werbeflächen im von Aprime herausgegebenen PlanDuTouriste durch die Inserenten oder ihre Bevollmächtigten.
- 1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor allen anderen Vereinbarungen oder Bestimmungen, einschließlich insbesondere der Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Inserenten oder seines Bevollmächtigten. Sie annullieren und ersetzen die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die frühere Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln konnten.
- 1.3 Mit der Unterzeichnung des Werbeauftrags durch den Inserenten oder seinen Bevollmächtigten erklärt sich der Inserent mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
- 1.4 Aprime behält sich das Recht vor, den Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Solche Änderungen führen zur Herausgabe einer neuen Version, die dann für nachfolgende Werbeaufträge gilt.
- 1.5 Der ANNEHMER UND sein ANTRAGNEHMER erkennen an, dass sie diese ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN gelesen haben und dass sie deren Inhalt vollkommen eingeschlossen haben und dass sie deren Bedingungen akzeptieren.
- Jede Hinzufügung, Streichung, Änderung oder Streichung, die in der Reihenfolge der Einfügung oder in den vorliegenden „AGB“ vorgenommen wird, muss, um Aprime entgegengehalten werden zu können, von dieser gegengezeichnet werden.
2- BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
- „Werbetreibender“ bezeichnet den Werbetreibenden, der einen Werbebereich von Aprime erwerben möchte.
- „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ bezeichnet die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschließlich etwaiger Änderungen und Ergänzungen, die Aprime daran vornehmen kann.
- „Werbebereich“ bezeichnet einen Platz im PlanDuTouriste oder auf der Website, der für das Einfügen einer Werbebotschaft reserviert ist.
- „Tariftabelle“ bezeichnet die von Aprime herausgegebene und zum Zeitpunkt des vom Inserenten oder seinem Bevollmächtigten erteilten Werbeauftrags geltende Tariftabelle.
- „Bevollmächtigter“ bezeichnet einen Vermittler, der aufgrund eines zwischen ihm und einem Inserenten geschlossenen Mandatsvertrags berechtigt ist, Werbeflächen im Namen und für Rechnung eines Inserenten zu erwerben. Aprime kann verlangen, dass ihm der Mandatsvertrag vor der Annahme eines Werbeauftrags mitgeteilt wird.
- „Werbebotschaft“ bezeichnet die Werbe-, Werbe- oder Informationsbotschaft, deren Einfügung der Inserent oder sein Bevollmächtigter im Rahmen eines Werbeauftrags beantragt.
- „Werbeauftrag“ bezeichnet den Auftrag des Inserenten zum Einfügen einer Werbebotschaft. Der Werbeauftrag wird durch die Unterzeichnung eines schriftlichen Inserentenauftrags durch den Inserenten oder seinen Bevollmächtigten umgesetzt.
- „Partei(en)“ bezeichnet Aprime und/oder den Inserenten.
3- VERPFLICHTUNGEN DES ANNEHMERS
- 3.1 Der Inserent ist in vollem Umfang für die Werbebotschaften – und deren Inhalt – verantwortlich, deren Einfügung in einen von Aprime erworbenen Werbebereich er beantragt, unabhängig davon, ob diese Botschaften institutioneller, kommerzieller, informativer oder sonstiger Art sind. Nachrichten, die zu einer Verwechslung zwischen Werbung und Redaktion führen können, müssen Aprime zur Genehmigung vorgelegt werden.
- 3.2 In diesem Zusammenhang garantiert und hält der Inserent Aprime schadlos gegen alle Klagen Dritter, einschließlich Behörden oder Verwaltungsbehörden, die auf der Einfügung einer Werbebotschaft beruhen, die gegen geltendes Recht verstößt oder die öffentliche Ordnung, die guten Sitten oder die moralischen, religiösen, kulturellen und politischen Überzeugungen der Öffentlichkeit sowie die vom Herausgeber festgelegte redaktionelle Linie oder seine Interessen verletzt.
- 3.3 Der Inserent oder sein Bevollmächtigter verpflichtet sich, die Werbebotschaften gemäß den technischen Vorschriften zu erstellen, die im Anhang dieser AGB festgelegt und von Aprime mitgeteilt werden, da Aprime keine Verpflichtung in Bezug auf Werbebotschaften hat, die diesen technischen Vorschriften nicht entsprechen.
- 3.4 Der Inserent ist finanziell und rechtlich für die Zahlung aller Gebühren und die Einholung der erforderlichen Genehmigungen für die Veröffentlichung von Werbebotschaften verantwortlich.
- 3.5 Der Inserent oder sein Bevollmächtigter verpflichtet sich, Aprime alle technischen Informationen zur Verfügung zu stellen, die für das Einfügen der Werbebotschaft innerhalb der im Werbeauftrag angegebenen oder anderweitig von Aprime mitgeteilten Fristen erforderlich sind. Bei Nichteinhaltung dieser Fristen durch den Inserenten übernimmt Aprime keine Haftung.
- 3.6 Digitale Dateien und andere technische Dokumente sind Aprime unter Einhaltung der Schließfristen zu übergeben. Ihre Aushändigung nach Ablauf der Frist führt zu einer Rechnungsstellung durch Aprime zum Normalpreis, selbst wenn die Veröffentlichung nicht hätte erfolgen können.
4- VERPFLICHTUNG, ANFORDERUNGEN, ÄNDERUNG, STORNIERUNG VON VERÖFFENTLICHUNGSORDNUNGEN
- 4.1 Die Werbeaufträge werden vom Inserenten oder seinem Bevollmächtigten schriftlich (per E-Mail, Fax oder Post) auf dem vorgedruckten Auftragsschein von Aprime mit dem von Aprime an sie gerichteten Kostenvoranschlag übermittelt. (Bestellformular 2019 anfordern).
- 4.2 Jeder Werbeauftrag, der dem Angebot von Aprime entspricht und vom Inserenten oder seinem Bevollmächtigten übermittelt wird, verpflichtet diese gegenüber Aprime unwiderruflich.
- 4.3 Aufträge, die eine spezifische Anforderung enthalten, die nicht in den Preisen festgelegt ist, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Herausgebers.
- 4.4 Es können keine bevorzugten Stellplätze verlangt werden, es sei denn, Sie entscheiden sich für die in § 4.5 beschriebene Möglichkeit. Nur Aprime behält sich die Wahl der Standorte vor, die ausschließlich durch graphische und visuelle Erwägungen (Nähe der gleichen Farbtöne, Ähnlichkeiten mit …-Grafiken) motiviert ist.
- 4.4.1 Ansprüche im Zusammenhang mit einer Vorzugsoption sind nichtig und können keine Klagen nach sich ziehen oder eine Pflichtverletzung des Inserenten rechtfertigen.
- 4.5 Es ist jedoch möglich, einen bevorzugten Platz auf der großen Seite zu reservieren, indem Sie die Formel C (1 visuell 5×5 cm) oder die Formel D (1 visuell 10×5 cm) des Bestellformulars 2019 bestellen. (Bestellformular 2019 anfordern). Da die Zahl dieser Stellplätze begrenzt ist, sind die Reihenfolge der Ankunft und das Datum des Eingangs des ordnungsgemäß ausgefüllten und unterzeichneten Auftragsscheins maßgebend.
- 4.5.1 Die großflächigen Stellplätze, die nicht durch eine C- oder D-Formel des Auftragsscheins 2019 reserviert sind, werden den Partnern vorrangig in einem fairen Turnus angeboten.
- 4.6 Auch nach dem Versand eines Werbeauftrags durch den Inserenten oder seinen Beauftragten und insbesondere nach Erhalt der Einzelheiten einer Werbebotschaft ist Aprime jederzeit berechtigt, ohne Haftung gegenüber dem Inserenten oder seinem Beauftragten jede Werbebotschaft abzulehnen, die sie als ihrer redaktionellen Linie, den geltenden Vorschriften, den Rechten Dritter oder der öffentlichen Ordnung zuwiderlaufend erachtet oder die die technischen Vorschriften nicht einhält, wobei jedoch umgekehrt ihre Annahme die in Artikel 3 festgelegten Verpflichtungen des Inserenten nicht in Frage stellt und nicht durch ihre verantwortliche Annahme des Inhalts der Werbebotschaften entsteht.
- 4.7 Für den Fall, dass Aprime die Einblendung einer Werbebotschaft gemäß Artikel 4.3 oben ablehnt, wird sie den Inserenten oder seinen Bevollmächtigten so bald wie möglich über ihre Entscheidung informieren und die Gründe für ihre Entscheidung erläutern. Wenn keine Änderungen an der betreffenden Werbebotschaft vorgenommen werden können, um ihre Einfügung zu ermöglichen, oder wenn der Inserent keine Änderungen vornehmen möchte, wird der entsprechende Werbeauftrag von Rechts wegen gekündigt.
- 4.8 Jeder Antrag auf Änderung oder Stornierung des Auftrags ist schriftlich an Aprime zu richten und wird erst mit seiner Annahme wirksam.
- 4.9 Die Stornierung eines Werbeauftrags kann nur akzeptiert werden, wenn sie mindestens drei Wochen vor dem Erscheinen erfolgt.
5- VERBREITUNGS- UND REKLAMATIONSBEDINGUNGEN
- 5.1 Jede Beschwerde, insbesondere über die technischen Aspekte der Verbreitung der Nachricht, muss, da sie sonst unzulässig wäre, per Einschreiben mit Empfangsbestätigung an Aprime übermittelt werden und die vorgeworfenen Rügen genau bezeichnen. Dieser Antrag muss innerhalb eines Monats nach dem Erscheinen der Werbung gestellt werden, andernfalls wird er nicht berücksichtigt.
- 5.2 Beschwerden über die Qualität der technischen Elemente sind nicht zulässig, wenn sie vom Werbenden direkt an die Druckerei oder einen externen Dienstleister übermittelt wurden. Jede andere Beschwerde, insbesondere über die kommerziellen Auswirkungen, das redaktionelle oder werbliche Umfeld der Insertion, kann in keinem Fall berücksichtigt werden.
- 5.3 Aprime haftet im Streitfall nur für die vollständige Einhaltung der von Aprime festgelegten Standards.
- 5.4 Im Falle einer gewährten Wiederholung muss das gleiche Bild für diese neue Einfügung verwendet werden, es sei denn, die Werbebotschaft zeigt eine datierte Promotion an. Jede neue Verbreitung muss in einer neuen Reihenfolge eingefügt werden.
6- PREISE UND FINANZBEDINGUNGEN
- 6.1 Preis: Für den Kauf von Werbeflächen gelten die in der Preisliste angegebenen Preise. Sie können jederzeit von Aprime geändert werden. Alle Tarifänderungen gelten automatisch zu dem im neuen Tarifschema angegebenen Zeitpunkt. Der Referenztarif wird in Euro angegeben.
- 6.2 Rechnungsstellung: Die Rechnungsstellung erfolgt nach Veröffentlichung der in der betreffenden Werbeanordnung definierten Werbebotschaft. Die Rechnungen sind dem Inserenten mit Kopie an den Bevollmächtigten zu übermitteln.
- 6.3 Zahlungsbedingungen: Die Zahlung der Rechnungen erfolgt durch den Inserenten oder seinen Bevollmächtigten per Wechsel, Scheck oder Banküberweisung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum. In jedem Fall haftet der Inserent für alle von seinem Bevollmächtigten eingegangenen Zahlungsverpflichtungen.
Die Gebühren werden dem Inserenten nach der zum Zeitpunkt des Steuertatbestands geltenden Regelung in Rechnung gestellt. - 6.4 Zahlungsverzug: Aprime behält sich die Möglichkeit vor, einen Werbeauftrag und damit seine Verpflichtungen von Rechts wegen auszusetzen, wenn der Inserent oder sein Bevollmächtigter die geschuldeten Beträge nicht innerhalb der gesetzten Frist bezahlt. In einem solchen Fall kann Aprime nicht für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen haftbar gemacht werden. Verzugsstrafen werden dem Inserenten automatisch am Tag nach dem auf der Rechnung angegebenen Abrechnungsdatum auferlegt, ohne dass eine Mahnung gemäß den Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs erforderlich ist. Der von der Zahlstelle angewandte Zinssatz beträgt das Dreifache des gesetzlichen Zinssatzes.
- 6.5 Strafklausel: Wenn die Untätigkeit des Inserenten eine gerichtliche oder gerichtliche Beitreibung erforderlich macht, verpflichtet sich der Kunde, zusätzlich zu dem Hauptbetrag, den Zinsen, den Kosten, den Nebenkosten und den Gebühren gewöhnlich und gesetzlich zu seinen Lasten eine Entschädigung zu zahlen, die auf 15 festgesetzt ist.% des Hauptbetrags der Forderung, und zwar als vertraglicher und pauschalierter Schadensersatz. Gemäß den Artikeln 441-6 c. com. und D. 441-5 c. com. führt jeder Zahlungsverzug von Rechts wegen neben den Verzugsstrafen zur Verpflichtung des Schuldners, eine pauschale Entschädigung in Höhe von 40 € für Beitreibungskosten zu zahlen. Eine zusätzliche Entschädigung kann auf der Grundlage von Belegen verlangt werden, wenn die angefallenen Beitreibungskosten den Betrag der Pauschalvergütung übersteigen.
7. RÜCKSETZUNG
- Aprime kann einen Werbeauftrag von Rechts wegen kündigen, wenn der Inserent oder sein Bevollmächtigter gegen seine Zahlungsverpflichtung verstößt, die nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Übermittlung eines Einschreibens mit Rückschein durch Aprime behoben wurde.
8. VERANTWORTUNG
- 8.1 Die Haftung von Aprime ist auf den unmittelbaren materiellen Schaden beschränkt, der dem Inserenten oder seinem Bevollmächtigten durch ein Verschulden von Aprime im Rahmen der Ausführung der Werbeaufträge entstanden ist. Aprime haftet in keinem Fall für indirekte Schäden, die dem Inserenten oder seinem Bevollmächtigten entstehen, oder für geschäftliche Schäden oder Störungen jeglicher Art, entgangenen Gewinn, Verlust von Aufträgen, Betriebsverlust, Imageverlust.
- 8.2 Während der gesamten Dauer eines Ereignisses höherer Gewalt kann Aprime in keinem Fall für Versäumnisse oder Verzögerungen bei der Ausführung eines Werbeauftrags haftbar gemacht werden.
9 – ANWENDBARES RECHT – ZUSTÄNDIGES GERICHT
- 9.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen französischem Recht.
- 9.2 Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Auslegung, Ausführung, Kündigung oder Aufhebung eines Werbeauftrags bemühen sich die Parteien um eine gütliche Einigung.
- 9.3 Die Tatsache, dass sich Aprime zu keinem Zeitpunkt auf eine dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen beruft, kann nicht als Verzicht auf die spätere Geltendmachung einer dieser Bedingungen ausgelegt werden.
- 9.4 Für alle Streitigkeiten, die sich aus der Gültigkeit, Auslegung und Erfüllung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, auch im Falle mehrerer Beklagter oder der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, ist das Handelsgericht STRASBOURG zuständig.

